Bau- und Sparverein Salach e. G.

 

Änderung der Satzung des Bau- und Sparvereins Salach eG

Aufgrund der Corona Pandemie war es in der Vergangenheit notwendig virtuelle Mitgliederversammlungen oder Mitgliederversammlungen in schriftlicher Form anzubieten. Damit dies auch in Zukunft rechtssicher durchgeführt werden kann, ist es notwendig unsere Satzung entsprechend anzupassen.

Basis für unsere neu angepasste Satzung ist die Mustersatzung Ausgabe vom 2022 für Wohnungsbau- und Vermietungsgenossenschaften des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Die wesentlichen Änderungen finden sich in den folgenden Paragraphen:

§ 16 Abs 7 Änderung der maximalen Mitgliedsanteile von 10 auf maximal 30 Anteile

§ 20 Abs 1 Änderung der Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder von bisher 3 auf mindestens 2 Vorstandsmitglieder

§ 32a Neuaufnahme der Vorgaben für Hybride Versammlungen
§ 32b Neuaufnahme der Vorgaben für virtuelle Mitgliederversammlungen
§ 32c Neuaufnahme der Vorgaben für Mitgliederversammlungen im gestreckten Verfahren

´Satzung.pdf (976.07KB)
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Die angepasste Satzung wird in der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt werden.


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